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Grundstückserwerb: Kaufvertrag über eine Teilfläche
Kaufvertrag - Teilfläche als Bauplatz und Messungsanerkennung
Gegenstand eines Grundstückskaufvertrages muss nach herrschender Meinung ein konkretes, also bestimmtes oder zumindest bestimmbares Grundstück sein; ansonsten stellt sich die Frage der Formunwirksamkeit.
Daher sollte ein Lageplan, in welchem der zu verkaufende Grundbesitz eingezeichnet ist, als Anlage zur notariellen Urkunde genommen werden, sofern eine noch zu vermessende Teilfläche aus einem oder mehreren Flurstücken verkauft werden soll. Dabei ist zu empfehlen, einen möglichst maßstabsgerechten Lageplan zu verwenden.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: